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Alaaf und Helau!

Heute geht es (endlich) wieder los im Rheinland – die heiße Phase des Karnevals beginnt mit Weiberfastnacht aka „Altweiber“!

Aus diesem Grund habe ich heute auch ausnahmsweise mal wieder eine Krawatte im Büro an:

 

Im gesamten Rheinland gilt Weiberfastnacht als inoffizieller
Feiertag, an den meisten Arbeitsplätzen wird ab mittags nicht mehr
gearbeitet. Die Feiern beginnen meist um 11:11 Uhr. Im Unterschied zum
Rosenmontag und den anderen Tagen gibt es in der Regel an
Weiberfastnacht keine Umzüge, es wird kostümiert in den Kneipen und auf
den Straßen gefeiert. Es ist an diesem Tag Brauch, dass Frauen den
Männern die Krawatte
als Symbol der männlichen Macht abschneiden. So laufen die Männer nur
noch mit einem Krawattenstumpf herum, wofür sie mit einem
Bützchen (Küsschen) entschädigt werden.

Sofern der Träger der Krawatte dem Abschneiden nicht zuvor
eingewilligt hat, kann eine Eigentumsverletzung vorliegen, wie das
Amtsgericht Essen zugunsten eines Klägers entschied, dem als Kunde eines
Reisebüros in Essen die Krawatte abgeschnitten wurde. Das
Einverständnis könne allerdings unterstellt werden, wenn er sich im
Karnevalstreiben befände und mitfeiere – und wissen müsste, dass dieser
Brauch an Weiberfastnacht verbreitet ist.

Quelle: Wikipedia

Ich wünsche allen Närrinnen und Narren eine schöne fünfte Jahreszeit!

Alaaf und Helau!

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