Schriftliche Verwarnung der Polizei als E-POSTBRIEF

Vor einiger Zeit war unser Auto – wie schon oft zuvor und viele andere auch – am Ende einer Straße, die als Sackgasse in den Feldern endet, abgestellt. Rücksichtsvoll am Feldrand natürlich, so dass niemand beeinträchtigt wurde. Erlaubt war das offensichtlich doch nicht, denn am Ende der Hunderunde fanden wir ein „Knöllchen“ an der Windschutzscheibe vor. Und zwar von der Polizei höchstpersönlich. Warum die chronisch überlasteten Polizisten oder Polizistinnen Zeit für diese Art Vergehen finden, ist zwar auch eine interessante Frage, aber um diese soll es hier nicht gehen.

Viel spannender ist nämlich, dass, als wir lange Zeit nichts mehr davon gehört hatten, ich plötzlich eine SMS bekam mit folgendem Inhalt:

Sie haben einen neuen E-POSTBRIEF von OWIPol-NRW.LZPD@polizei-nrw. epost.de erhalten.

Einen E-POSTBRIEF (SIC!)? Seit ich mich vor Jahren bei diesem Dienst der Deutschen Post AG angemeldet habe, habe ich von keinem Dritten je eine Nachricht darüber erhalten. Lediglich die Mitteilungen des Anbieters selbst landeten im Postfach. Daher war dieses bei mir auch völlig in Vergessenheit geraten und es war nur dem Umstand, dass ich sehr an meiner ersten Mobilfunknummer hänge und diese immer noch nutze, zu verdanken, dass diese Info mich überhaupt erreichte.

Ich ging natürlich zunächst einmal von einem Phishing-Versuch oder ähnlichem aus. Allerdings nahm ich die Erinnerung zum Anlass, mich tatsächlich mal wieder einzuloggen bei der E-POST (warum schreien die eigentlich immer so?). Auf der Login-Seite wurde ich dann stutzig, denn dort wurde E-POST als sicher in Bezug auf Phishing etc. dargestellt, weil es sich um ein geschlossenes System handelt:

Hm, das würde erklären, warum ich auf dieser Adresse tatsächlich noch nicht einmal Spam von Dritten erhalten habe…

Nach dem Login wurde ich dann erneut überrascht, als ich folgende, echt anmutende Mitteilung vorfand:

Sollte es tatsächlich möglich sein, dass hier eine verbindliche Zustellung erfolgt ist, die ich beim Wechsel meiner Mobilfunknummer niemals mitbekommen hätte? Ein Blick in die AGB (die ich wie viele andere natürlich nicht im Detail gelesen habe) schafft überraschende Klarheit:

6. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
[…]

(3) Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto über das E-POST Portal zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.

Puh, da habe ich wahrscheinlich noch einmal Glück gehabt, dass kein zusätzlicher Aufwand auf mich zukommt, weil ich die vermeintlich betrügerische Nachricht dann doch noch gelesen habe…

Ein verwaistes Postfach, das für mich mit nicht geringen Sorgfaltspflichten inkl. rechtlicher Konsequenzen, aber keinem spürbaren Nutzen verbunden ist? Da habe ich dann aber lieber die AGB gleich einmal weiter gelesen:

9. Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich (d. h. z. B. mittels E-Mail, Fax, E-POSTBRIEF) gegenüber der Deutsche Post AG ordentlich zu kündigen. Darüber hinaus kann eine Kündigung durch Einloggen im E-POST Portal und Anklicken der Funktion „Konto kündigen“ unter dem Menüpunkt „Mein Konto“, „Persönliche Daten“ erfolgen.

… und genau von diesem Recht werden ich jetzt Gebrauch machen! Allerdings ist der o.a. Pfad nicht mehr aktuell, hier aber der direkte Link zur Kündigung:

https://portal.epost.de/user/contract/cancel-account

Michael Fehr

Ne echte Nüsser Jong (Baujahr 1972), den es nach einem mehrjährigen Gastspiel in Düsseldorf wieder zurück an den wunderschönen linken Niederrhein nach "Kleenebrook" zog. Verheiratet, 2 Kids. Geek by nature. Über diese Seite bringe ich die Beiträge meines Blogs ins Fediverse. Du kannst ihnen dort folgen und gerne auch kommentieren. Die Kommentare erscheinen nach Freischaltung dann auf meiner Website. Wenn Du mir als Person im Fediverse folgen willst, findest du mich unter @fehrnetzt@nrw.social

3 Antworten

  1. Christof Vorhauer sagt:

    Vielen Dank für den Beitrag, mir ging es exakt genauso, ohne mir Gedanken über die rechtlichen Konsequenzen zu machen. Dann doch lieber ein Freemail Account, wo ich getrost Mails ignorieren kann, ohne befürchten zu müssen, dass mir daraus ein Strick gedreht wird. Oder irgendwann für Emails bezahlen zu müssen. E-Post Account gelöscht und schon fühl ich mich besser.

  2. Fucci sagt:

    VIELEN DANK!
    Ein toller und wirklich hilfreicher Beitrag.
    Vor allem der Link
    https://portal.epost.de/user/contract/cancel-account
    ist Gold wert.
    E-Post Account ebenfalls gelöscht!
    Ab 30.06.2019
    wird „Fax über E-POST“ von der Deutschen Post eingestellt.Sehr schade,denn das war der einzige Mehrwert von Epost.

  3. Kurt Horst sagt:

    Da kann ich leider mitreden. Ich hatte den account noch beibehalten wegen der Faxfunktion. Danach habe ich eigentlich so gut wie gar nicht mehr mich eingeloggt. Bis ich jetzt ein Bußgeldbescheid bekam über 10,- Euro Verwarnungsgeld und 28,50 Euro Gebühren. Problem bei mir ist zusätzlich, dass ich irgendwann meine Mobilnummer geändert habe und diese nicht vorher bei dem E-Post Portal geändert habe. So erhalten ich logischerweise keine Benachrichtigungen und kann auch nachträglich nicht die Nummer ändern geschweige kündigen, da immer eine erforderliche e-TAN zu der alten – nicht existierenden – Handynummer geschickt werden würde. Ich habe sicherlich schon viel Blödsinn und Schwierigkeiten erlebt, aber die Post ist dabei (negativ) nicht zu toppen. Die reagieren auch nicht im Kontaktformular und der telefonische Support ist eine Frechheit oder Dummheit, je nach Sichtweise.

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