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Schriftliche Verwarnung der Polizei als E-POSTBRIEF

Vor einiger Zeit war unser Auto – wie schon oft zuvor und viele andere auch – am Ende einer Straße, die als Sackgasse in den Feldern endet, abgestellt. Rücksichtsvoll am Feldrand natürlich, so dass niemand beeinträchtigt wurde. Erlaubt war das offensichtlich doch nicht, denn am Ende der Hunderunde fanden wir ein „Knöllchen“ an der Windschutzscheibe vor. Und zwar von der Polizei höchstpersönlich. Warum die chronisch überlasteten Polizisten oder Polizistinnen Zeit für diese Art Vergehen finden, ist zwar auch eine interessante Frage, aber um diese soll es hier nicht gehen.

Viel spannender ist nämlich, dass, als wir lange Zeit nichts mehr davon gehört hatten, ich plötzlich eine SMS bekam mit folgendem Inhalt:

Sie haben einen neuen E-POSTBRIEF von OWIPol-NRW.LZPD@polizei-nrw. epost.de erhalten.

Einen E-POSTBRIEF (SIC!)? Seit ich mich vor Jahren bei diesem Dienst der Deutschen Post AG angemeldet habe, habe ich von keinem Dritten je eine Nachricht darüber erhalten. Lediglich die Mitteilungen des Anbieters selbst landeten im Postfach. Daher war dieses bei mir auch völlig in Vergessenheit geraten und es war nur dem Umstand, dass ich sehr an meiner ersten Mobilfunknummer hänge und diese immer noch nutze, zu verdanken, dass diese Info mich überhaupt erreichte.

Ich ging natürlich zunächst einmal von einem Phishing-Versuch oder ähnlichem aus. Allerdings nahm ich die Erinnerung zum Anlass, mich tatsächlich mal wieder einzuloggen bei der E-POST (warum schreien die eigentlich immer so?). Auf der Login-Seite wurde ich dann stutzig, denn dort wurde E-POST als sicher in Bezug auf Phishing etc. dargestellt, weil es sich um ein geschlossenes System handelt:

Hm, das würde erklären, warum ich auf dieser Adresse tatsächlich noch nicht einmal Spam von Dritten erhalten habe…

Nach dem Login wurde ich dann erneut überrascht, als ich folgende, echt anmutende Mitteilung vorfand:

Sollte es tatsächlich möglich sein, dass hier eine verbindliche Zustellung erfolgt ist, die ich beim Wechsel meiner Mobilfunknummer niemals mitbekommen hätte? Ein Blick in die AGB (die ich wie viele andere natürlich nicht im Detail gelesen habe) schafft überraschende Klarheit:

6. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
[…]

(3) Der Nutzer erkennt sein Nutzerkonto als seinen Machtbereich an, zu dem er Zugang hat und das für die Kommunikation mit anderen Nutzern oder Kommunikationspartnern bestimmt ist. Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto über das E-POST Portal zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen.

Puh, da habe ich wahrscheinlich noch einmal Glück gehabt, dass kein zusätzlicher Aufwand auf mich zukommt, weil ich die vermeintlich betrügerische Nachricht dann doch noch gelesen habe…

Ein verwaistes Postfach, das für mich mit nicht geringen Sorgfaltspflichten inkl. rechtlicher Konsequenzen, aber keinem spürbaren Nutzen verbunden ist? Da habe ich dann aber lieber die AGB gleich einmal weiter gelesen:

9. Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Der Nutzer ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich (d. h. z. B. mittels E-Mail, Fax, E-POSTBRIEF) gegenüber der Deutsche Post AG ordentlich zu kündigen. Darüber hinaus kann eine Kündigung durch Einloggen im E-POST Portal und Anklicken der Funktion „Konto kündigen“ unter dem Menüpunkt „Mein Konto“, „Persönliche Daten“ erfolgen.

… und genau von diesem Recht werden ich jetzt Gebrauch machen! Allerdings ist der o.a. Pfad nicht mehr aktuell, hier aber der direkte Link zur Kündigung:

https://portal.epost.de/user/contract/cancel-account

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