You gotta fight for your right!

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Umso mehr freut es mich, dass in der vergangenen Woche zwei Themen aufgrund des Widerstands von engagierten Bürgern zu deren Gunsten geklärt wurden.

Das erste dürfte den meisten von Euch bekannt sein: Das unsägliche Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, wurde vom Europaparlament beerdigt – oder passender: zu den Akten gelegt. ;) Darüber will ich hier aber gar nicht reden, das können andere wie z.B. netzpolitik.org besser und haben dies auch schon zur Genüge getan.

Hier soll um einen gesellschaftlich deutlich unwichtigeren, für mich und meine Nachbarn aber umso bedeutenderen Vorgang gehen. Ich wollte schon länger darüber schreiben, habe dies aber während des laufenden Verfahrens bewusst unterlassen, um keine Emotionen zu schüren.

Aber fangen wir ganz vorne an: Im April 2011 wurde ich dank des RSS-Feeds der Stadt Korschenbroich auf eine „Bekanntmachung über die Auslegung von Karten und einem Erläuterungsbericht zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Jüchener Bachs“ aufmerksam. Da unser Haus in der Nähe des Jüchener Bachs liegt bin ich daraufhin einige Tage später zum Amt für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Korschenbroich gegangen um Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.

Dort wurde mein ungutes Bauchgefühl bestätigt: Fast unser ganzes Neubaugebiet lag nach den Berechnungen in einem blau eingezeichneten Überschwemmungsgebiet:

roter Pfeil: unser Grundstück
Quelle: http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/pdf/J__chener_Bach/juechener_bach_blatt_02.pdf

Nun galt es sich schnell zu informieren um innerhalb der kurzen Frist von ca. einem Monat  Einwendungen zu erheben. Zunächst stellte ich aber schnell die vorhandenen Informationen zusammen, um meine Nachbarn zu informieren. Denn obwohl dieser Vorgang signifikante rechtliche und wirtschaftliche Folgen für die Betroffenen haben konnte (dazu später mehr) wurde die überschaubare Anzahl von Grundstückseigentümern nicht etwa persönlich informiert. Und wie erwartet fielen die meisten Nachbarn aus allen Wolken, als ich Ihnen die Unterlagen überreichte. Gemeinsam beschloss man, sich auf dem einen oder anderen Wege zunächst zu informieren und dann individuell Einwendungen zu erheben.

Warum all die Aufregung? Nun, zunächst liest sich der Hintergrund für die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete recht positiv:

Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten erfolgt mit dem Ziel, Schäden durch Hochwasserereignisse zu verringern oder sogar gänzlich zu vermeiden und zählt zu den strategischen Vorsorgemaßnahmen im vorbeugenden Hochwasserschutz. Für die Risikogebiete im Sinne der EG-HWRM-RL müssen Überschwemmungsgebiete bis zum 22.12.2013 festgesetzt werden.

 

Überschwemmungsgebiete dienen u.a.

    • dem Erhalt oder der Gewinnung, insbesondere Rückgewinnung von Rückhalteflächen,
    • der Regelung des Hochwasserabflusses,
    • dem Erhalt oder der Verbesserung der ökologischen Strukturen und seiner Überflutungsflächen,
    • der Verhinderung erosionsfördernder Maßnahmen,
    • dem hochwasserangepassten Umgang mit wassergefährdeten Stoffen
    • sowie der Vermeidung von Störungen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung.

Quelle: http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/hochwasserschutz/UeSG_HWRM.html#Ueber

Für die unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer lesen sich die Konsequenzen nicht mehr ganz so positiv:

In den Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften. So sind dort zur Vermeidung späterer Hochwasserschäden die Ausweisungen neuer Baugebiete ebenso wie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in der Regel untersagt. Weiterhin ist es im Allgemeinen nicht zulässig, Grünland in Ackerland umzuwandeln oder Baum- und Strauchpflanzungen anzulegen, die den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen.

Sprich: Man genießt zwar für bereits errichtete Bauten Bestandsschutz – aber bauliche Veränderungen oder Erweiterungen wären nach der Festsetzung als Überschwemmungsgebiet faktisch ausgeschlossen gewesen. Das Recht am Eigentum der Betroffenen wäre also deutlich eingeschränkt und eine signifikante Wertminderung zu erwarten. Wenn die Festsetzung schon einige Jahre vorher erfolgt wäre, hätte unser Neubaugebiet so nie entstehen dürfen!

Natürlich nützt es alles nichts, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten wie berechnet wären und wir in der Tat – rein statistisch – einmal in 100 Jahren mit einem „Jahrhunderthochwasser (HQ100)“ zu rechnen hätten. Aber genau dies wollten wir nicht nur anzweifeln – wir konnten es in Anbetracht der vorhanden Bebauung auch beim besten Willen nicht glauben. Aufgrund der Grundwasser-Problematik in Kleinenbroich waren nämlich alle Grundstücke aufgeschüttet und höher gelegen als die umliegenden Straßen und Wege. Bei einem Hochwasser hätten diese ebenso wie ein in der Berechnung wasserfreier Garagenhof inmitten des Baugebiets niemals trocken bleiben können, während die bebauten Grundstücke überschwemmt sind.

Nachdem wir alle fristgerecht unsere Einwendungen eingereicht hatten wurden diese ausführlich und individuell von der Bezirksregierung Düsseldorf geprüft. Dies dauerte natürlich einige Zeit, so dass die Antworten erst im Februar 2012 bei uns eintrafen. Man ging auf jeden Sachverhalt ein. Leider ergab die Stellungnahme im Fazit, dass die aktuelle bauliche Situation berücksichtigt sei und sich daher nichts an der Sachlage ändere.

Da nun zeitnah mit einer Festsetzung zu rechnen war und wir nach wie vor nicht von der Korrektheit der Daten überzeugt waren nahm ein engagierter, betroffener Nachbar persönlich Einsicht in die bei der Festsetzung berücksichtigten Unterlagen. Und er stellte erstaunt fest, dass der der Berechnung zugrunde liegende Bebauungsplan der Stadt Korschenbroich nicht auf dem aktuellen Stand war und die Stadt daher „im Zuge des weiteren Verfahrens die Festlegung des Überschwemmungraumes hinsichtlich der Höhenlage im bebauten Bereich ‚Auf den Kempen‘ zu überprüfen“ bat. Offensichtlich war das aber nicht geschehen, was durch eine Nachfrage beim zuständigen Erftverband bestätigt wurde. Unsere Zweifel bestanden also nach wie vor zu Recht.

Glücklicherweise reagierte die Bezirksregierung Düsseldorf nun schnell auf die erneute Einwendung: Wir wurden Anfang Mai 2012 darüber informiert, dass im Sinne der betroffen Bürger eine Neuvermessung durchgeführt und bei der Festsetzung berücksichtigt würde.

Gestern erhielten wir dann das erlösende Schreiben: tatsächlich hatten sich durch die Aufschüttungen neue Geländehöhen ergeben. Im Ergebnis wurde unser Baugebiet aus dem Überschwemmungsgebiet herausgenommen! :-) → keine zusätzlichen baurechtlichen Einschränkungen, keine Wertminderung unseres Eigentums!

tl;dr

Wo Menschen arbeiten passieren Fehler. Auch bei Behörden und Politikern. Es ist vielleicht anstrengend, für seine Rechte und Überzeugung einzutreten – aber Beharrlichkeit zahlt auch immer wieder aus!

Michael Fehr

Ne echte Nüsser Jong (Baujahr 1972), den es nach einem mehrjährigen Gastspiel in Düsseldorf wieder zurück an den wunderschönen linken Niederrhein nach "Kleenebrook" zog. Verheiratet, 2 Kids. Geek by nature. Über diese Seite bringe ich die Beiträge meines Blogs ins Fediverse. Du kannst ihnen dort folgen und gerne auch kommentieren. Die Kommentare erscheinen nach Freischaltung dann auf meiner Website. Wenn Du mir als Person im Fediverse folgen willst, findest du mich unter @fehrnetzt@nrw.social

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